Das Gutachten erstellt von Dr. Carsten Hörich im Auftrag von Save the Children, kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle deutsche Rechtslage zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht den Vorgaben von Grundgesetz, Europarecht und Völkerrecht entsprechen. Die aktuelle Rechtslage und -praxis führen dazu, dass in der Regel zwar die Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu ihren nach der Genfner Flüchtlingskonvention anerkannten Kindern nachziehen können, nicht aber die Geschwister. Dies bedeutet, dass sich Eltern in der Praxis entscheiden müssen, welches ihrer Kinder sie alleine lassen – ein untragbare Situation.